Die Einschränkungen sind von der Landesregierung als Landesverordnung rausgegeben. Sie finden den Text unter folgendem externen Link:
Corona-Verordnungen SH
Diese Bedingungen müssen Sie bei Anreise als verbindlich anerkennen:
- Wegen der Einschränkungen aufgrund der COVID-19 Pandemie kann keine Preisminderung geltend gemacht werden.
- Die Toiletten, Duschen, Waschräume, Abwaschbecken, und Waschmaschinen sind geöffnet.
- In allen Gebäuden gilt Maskenpflicht ! (FFP2 oder medizinische Maske)
- Die beiden Ausgüsse für Chemie-Toiletten sind geöffnet.
- Aufenthaltsraum, Minigolf, Kegelbahn und Reitstall bleiben vorerst noch geschlossen.
- Besucher sind im Rahmen der Kontaktbeschränkungen gestattet. Übernachtungsgäste müssen einen negativen Corona Test bei Ankunft vorlegen !!
Dieser darf nicht älter als 48h (Antigen-Test) oder 48h (PCR-Test) sein. Kein Selbsttest !
- Die Spielplätze können eingeschränkt genutzt werden (siehe Aushänge).
- Die Wohnmobil Ver- und Entsorgung ist geöffnet.
Die Rezeption darf nur von so vielen Gästen betreten werden wie die Abstandsregeln es erlauben und nur mit FFP2- oder medizinischer Maske !
Auf dem gesamten Platzgelände und in den Gebäuden gelten natürlich auch die allgemein bekannten Hygienevorschriften zum Abstand (min. 1,5 m), zum Versammlungsverbot, zur Handhygiene (regelmäßig Hände waschen) und die Husten- und Niesetikette.